Bürgerinnen oder Bürger können mit einer Initiative den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen oder eine Revision der Verfassung verlangen. Eine Gesetzesinitiative kommt zur Abstimmung, wenn dafür 1000 gültige Unterschriften eingereicht werden. Für eine Verfassungsrevision sind 1500 Stimmen erforderlich. Auch das Fürstenhaus kann Initiativen einbringen.
Zustande gekommene Initiativen werden im Landtag behandelt. Das Parlament hat die Möglichkeit dem Initiativtext einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. An der Urne wurd daraufhin über beide Vorlagen gleichzeitig abgestimmt.